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Kompetente Beratung, Planung und Installation vom Fachmann !

Nachfolgend erfahren Sie alles über über unsere Leistungen im Bereich 
Heizungswartung:

Wann muss ich eine Wartung an meinem WOLF Gerät machen lassen?

  • Der Wartungsintervall bei Öl- und Gasgeräten beträgt einmal jährlich, ist jedoch primär abhängig von den Betriebsstunden der Anlage.
    Bei überdurchschnittlich langen Laufzeiten kann eine Wartung auch früher erforderlich sein.
  • Die Wartung ist unabhängig von der Abgasmessung des Schornsteinfegers.
  • Eine gesetzliche Vorschrift zur Häufigkeit der Gasheizungswartung gibt es nicht. Weder die Energieeinsparverordnung (EnEV) noch die Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) oder
    die Technischen Regeln der Gasinstallation (TRGI) geben ein festes Wartungsintervall vor.
  • Eine Pflicht zur Wartung von Heizungsanlagen besteht allerdings schon.
    So heißt es in der Energieeinsparverordnung:
    "Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich." (Quelle: Paragraph 11 der EnEV).
  • Unabhängig von der Pflicht zur Wartung muss der Schornsteinfeger laut KÜO und 1. BImSchV auch Gasheizungen regelmäßig kontrollieren. Wie oft die Kontrolle von Abgasen und Heizsystem erfolgen muss, hängt von der Art der Anlage ab.
    Während Gasheizkessel und Gasbrennwertkessel jährlich überprüft werden müssen, ist die Kontrolle von Gasbrennwertkesseln mit Unterdruck-Gasanlagen nur alle zwei Jahre Pflicht.
 
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